Kosten
- Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, ist der Unterricht unentgeltlich. Von den anderen Schülerinnen und Schülern wird ein Schulgeld erhoben (mit den Kantonen Zürich und Thurgau bestehen besondere Vereinbarungen).
- Bücher und andere Schul- und Unterrichtsmaterialien müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst angeschafft werden.
- Exkursionen, Schulverlegungen, Reisen und besondere Projekte müssen von den Schülerinnen und Schülern mitfinanziert werden.
- Die Versicherung gegen Schul- und Ausserschulunfälle ist Sache der Eltern resp. der Schülerinnen und Schüler; die Schule führt keine Unfallversicherung.
Stipendien
Gemäss dem kantonalen Reglement können Stipendien beansprucht werden. Weitere Auskünfte erteilen das Rektorat und die Stipendienstelle.
Orientierung
- Orientierungsabende für Eltern zukünftiger Schülerinnen und Schüler und andere interessierte Kreise finden in der Regel im Januar statt. Die Daten werden in der örtlichen Presse veröffentlicht.
- Der öffentliche Besuchstag findet im Februar statt; die Information erfolgt über die örtliche Presse.
- Unterrichtsbesuche sind, nach Voranmeldung beim entsprechenden Fachlehrer, jederzeit möglich.
- Die Mitglieder der Schulleitung der Kantonsschule stehen für die Beantwortung
- von Fragen zur Verfügung.
Berufs- und Studienberatung
Die Adresse der Studien- und Berufsberatung finden Sie neben anderen Beratungsangeboten auf folgender Seite: