Lehrpläne

Übersicht

Die Lehrerschaft der Kantonsschule Schaffhausen hat während des Winters 1995/96 neue Lehrpläne für die 4-jährige Kantonsschule erarbeitet.

Die mehrmonatige Arbeit der einzelnen Fachgruppen wurde von einer Vorbereitungsgruppe mit Vertretern aus allen Fachschaften begleitet, welche die verschiedenen Arbeiten koordinierte und die Rahmenbedingungen ausarbeitete. Eine Arbeitsgruppe mit fünf Mitgliedern besorgte die Schlussredaktion.

Die Vorarbeiten

Die Vorbereitungsgruppe und die Lehrerschaft konnten sich bei ihrer Arbeit auf folgende Vorarbeiten stützen:

  • Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR, August 1995)
  • Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen (Herausgeber: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Bern 1994)
  • Stundentafeln für die verkürzte Kantonsschule, erarbeitet von der «Arbeitsgruppe Neukonzeption der Maturabteilungen» ANEMA
  • Arbeitspapier «Flankierende Massnahmen als Voraussetzung für das Erreichen der Lehrziele mit dem neuen Schulkonzept» (vom Regierungsrat beschlossen am 13.2.1996). Ziel der neuen Lehrpläne ist es, den unvermeidlichen Stoffabbau mit vermehrtem exemplarischen, selbständigen und interdisziplinären Lernen zu kompensieren.

Die Fachlehrpläne haben folgende Struktur

  • Allgemeine Bildungsziele
  • Richtziele
  • Lerninhalte
  • Querverweise

In den allgemeinen Bildungszielen legt das Fach dar, welches seine wesentlichen Grundwerte, Botschaften und Absichten sind, bezogen auf den gesamten Ausbildungsgang. Hier soll der fachspezifische Beitrag zum Gesamtbildungsziel (MAR, Art. 5) erläutert werden.

Die Richtziele bringen zum Ausdruck, was im Fach erreicht werden soll. Es werden die Anforderungen an die Lernenden erläutert; beschrieben, welche fachspezifischen End- oder Schlüsselqualifikationen bis zur Matura geschult werden. Hingegen fehlen detaillierte Stoffelemente.

In den Richtzielen wird bereits unterschieden zwischen Grundlagenfach, Schwerpunktfach, Ergänzungsfach, kantonalem Wahlfach und Freifach.

Mit Lerninhalten ist die Benennung der Stoffelemente gemeint. Die Lerninhalte sind Etappenziele auf dem Weg zu den Richtzielen. Folgende Bestimmungen werden in den Lerninhalten erfüllt:

  • informative, verständliche, thematisch gegliederte Uebersicht über den Jahresstoff
  • jede neu eintretende Lehrperson kann ersehen, welches die wesentlichen Lerninhalte sind, was stofflich zu bearbeiten, zu lernen ist. Die Querverweise zeigen die Möglichkeit des fächerübergreifenden Unterrichts auf. Dieser soll die Lernenden befähigen, in grösseren Zusammenhängen zu denken, die den Rahmen einzelner Fächer sprengen und sich einem Thema unter verschiedenen Gesichtspunkten zu widmen.

Die Teile 1 und 2 (allgemeine Bildungsziele und Richtziele) sind für die Öffentlichkeit bestimmt (Schüler, Eltern, Politiker usw.). Sie können sie auf der Seite Fachlehrpläne als PDf herunterladen.

Die Teile 3 und 4 (Lerninhalte und Querverweise) sind ausschliesslich für den internen Gebrauch bestimmt. Es handelt sich dabei um Handreichungen für die Lehrpersonen. Sie sind noch nicht validiert und müssen daher ständig überprüft und verbessert werden.

Die Teile 1 und 2 werden als separate Schrift abgegeben, die Teile 3 und 4 stehen den Lehrpersonen in Form eines Arbeitsordners zur Verfügung.

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